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LG Dresden, 06.08.2021 - 3 O 163/20 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Dresden, 06.08.2021 - 3 O 163/20
- OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21
Wird zitiert von ...
- OLG Dresden, 25.01.2022 - 4 U 2052/21
Unterlassung und Widerruf von Äußerungen in einer Berichterstattung; Erkennbare …
Unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Dresden vom 06.08.2021, Az.: 3 O 163/20 wird es der Beklagten bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft letzteres zu vollziehen an der Geschäftsführung, untersagt, wörtlich oder sinngemäß die nachfolgenden Äußerungen in Bezug auf die Klägerin zu verbreiten und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder verbreiten zu lassen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen:.